Geschäftsordnung

Bedingungen für die Aufnahme und den Aufenthalt

Um einen Campingplatz zu betreten, sich dort niederzulassen oder sich dort aufzuhalten, muss man vom Verwalter oder seinem Vertreter dazu ermächtigt worden sein. Letzterer ist verpflichtet, für die gute Ordnung auf dem Campingplatz und die Einhaltung der vorliegenden Campingplatzordnung zu sorgen.

Der Aufenthalt auf dem Campingplatz bedeutet, dass Sie die Bestimmungen der vorliegenden Hausordnung akzeptieren und sich verpflichten, sie einzuhalten.

Niemand darf auf dem Campingplatz eine Wohnung beziehen.

Polizeiliche Formalitäten

Minderjährige, die nicht von ihren Eltern begleitet werden, werden nur mit einer schriftlichen Erlaubnis der Eltern zugelassen.

Gemäß Artikel R. 611-35 des Code de l’entrée et du séjour des étrangers et du droit d’asile ist der Verwalter verpflichtet, den Gast mit ausländischer Staatsangehörigkeit bei seiner Ankunft eine individuelle Polizeikarte ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Diese muss insbesondere folgende Angaben enthalten:

  1. Vorname und Nachname;
  2. Das Geburtsdatum und der Geburtsort;
  3. Die Staatsangehörigkeit;
  4. Der gewöhnliche Wohnsitz

Kinder unter 15 Jahren können auf der Karteikarte eines Elternteils aufgeführt werden.

Installation

Die Freiluftunterkunft und die dazugehörige Ausrüstung müssen an dem angegebenen Standort gemäß den vom Betreiber oder seinem Vertreter erteilten Anweisungen aufgestellt werden.

Empfangsbüro

Geöffnet von 8:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 19:00 Uhr. In der Hochsaison von 8.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 20.00 Uhr.

An der Rezeption erhalten Sie alle Informationen über die Dienstleistungen des Campingplatzes, die Versorgungsmöglichkeiten, die Sportanlagen, die Sehenswürdigkeiten der Umgebung und verschiedene Adressen, die nützlich sein können.

Ein System zur Sammlung und Bearbeitung von Beschwerden wird für die Gäste bereitgehalten.

Anzeige

Die vorliegende Hausordnung wird am Eingang des Campingplatzes und im Empfangsbüro ausgehängt. Sie wird jedem Gast auf Anfrage ausgehändigt.

Bei klassifizierten Campingplätzen werden die Kategorie der Klassifizierung mit dem Vermerk Tourismus oder Freizeit und die Anzahl der Stellplätze Tourismus oder Freizeit angezeigt.

Die Preise für die verschiedenen Leistungen werden den Kunden gemäß den durch Erlass des für Verbraucherfragen zuständigen Ministers festgelegten Bedingungen mitgeteilt und sind an der Rezeption einsehbar.

Modalitäten der Ausreise

Die Gäste werden gebeten, das Empfangsbüro am Tag vor ihrer Abreise über ihre Abreise zu informieren. Gäste, die beabsichtigen, vor der Öffnungszeit des Empfangsbüros abzureisen, müssen die Zahlung für ihren Aufenthalt am Vortag vornehmen.

Lärm und Stille

Die Gäste werden gebeten, alle Geräusche und Diskussionen zu vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten.

Tongeräte sollten entsprechend eingestellt werden. Das Schließen von Autotüren und Kofferräumen sollte so leise wie möglich sein.

Hunde und andere Tiere dürfen nie frei herumlaufen. Sie dürfen nicht auf dem Campingplatz zurückgelassen werden, auch nicht eingesperrt, wenn ihre Besitzer, die zivilrechtlich für sie verantwortlich sind, nicht anwesend sind.

Der Verwalter sorgt für die Ruhe seiner Gäste, indem er Zeiten festlegt, in denen absolute Ruhe herrschen muss.

Besucher

Nach der Genehmigung durch den Verwalter oder seinen Vertreter können Besucher auf dem Campingplatz unter der Verantwortung der Camper, die sie empfangen, zugelassen werden.

Der Gast kann einen oder mehrere Besucher an der Rezeption empfangen. Die Leistungen und Einrichtungen der Campingplätze sind für Besucher zugänglich. Die Nutzung dieser Einrichtungen kann jedoch nach einem Tarif kostenpflichtig sein, der am Eingang des Campingplatzes und am Empfangsbüro ausgehängt werden muss.

Autos von Besuchern sind auf dem Campingplatz nicht erlaubt.

Verkehr und Parken von Fahrzeugen

Innerhalb des Campingplatzes dürfen Fahrzeuge nur mit begrenzter Geschwindigkeit fahren.

Der Verkehr ist von 7:45 Uhr bis 22:30 Uhr erlaubt.

Auf dem Campingplatz dürfen nur Fahrzeuge fahren, die den Campern gehören, die sich dort aufhalten. Das Parken ist auf den üblicherweise von Unterkünften belegten Plätzen strengstens untersagt, es sei denn, es wurde ein Parkplatz dafür vorgesehen. Das Parken darf den Verkehr nicht behindern oder die Ansiedlung von Neuankömmlingen verhindern.

Haltung und Aussehen der Einrichtungen

Jeder ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Sauberkeit, die Hygiene und das Aussehen des Campingplatzes und seiner Einrichtungen, insbesondere der Sanitäranlagen, beeinträchtigen könnte.

Es ist verboten, Abwasser auf den Boden oder in die Rinnsteine zu werfen.

Die Gäste müssen die Abwässer in die dafür vorgesehenen Einrichtungen entleeren.

Hausmüll, Abfälle aller Art und Papier müssen in den Mülleimern entsorgt werden.

Das Waschen ist außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter strengstens untersagt.

Das Aufhängen der Wäsche erfolgt ggf. im gemeinsamen Trockenraum. Es wird jedoch bis 10 Uhr in der Nähe der Unterkünfte toleriert, unter der Bedingung, dass es diskret ist und die Nachbarn nicht stört. Er darf niemals von Bäumen aus erfolgen.

Anpflanzungen und Blumenschmuck müssen respektiert werden. Es ist verboten, Nägel in die Bäume zu schlagen, Äste abzuschneiden oder Anpflanzungen vorzunehmen.

Es ist nicht erlaubt, den Standort einer Einrichtung mit persönlichen Mitteln abzugrenzen oder den Boden umzugraben.

Für die Reparatur von Schäden an der Vegetation, den Zäunen, dem Gelände oder den Einrichtungen des Campingplatzes ist der Verursacher verantwortlich.

Der während des Aufenthalts genutzte Stellplatz muss in dem Zustand erhalten bleiben, in dem der Camper ihn bei seinem Einzug vorgefunden hat.

Sicherheit

  1. Feuer
    Offene Feuer (Holz, Kohle usw.) sind strengstens verboten. Kocher müssen in gutem Zustand gehalten werden und dürfen nicht unter gefährlichen Bedingungen verwendet werden.

    Im Falle eines Brandes ist sofort die Schulleitung zu benachrichtigen. Feuerlöscher können im Bedarfsfall benutzt werden.

    Ein Erste-Hilfe-Kasten für den Notfall befindet sich im Empfangsbüro.

  2. Diebstahl
    Die Direktion ist für die im Büro hinterlegten Gegenstände verantwortlich und hat eine allgemeine Aufsichtspflicht für den Campingplatz. Der Camper behält die Verantwortung für seine eigene Anlage und muss dem Manager die Anwesenheit verdächtiger Personen melden. Die Gäste werden gebeten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zur Sicherung ihrer Ausrüstung zu treffen.

Spiele

In der Nähe der Einrichtungen dürfen keine gewalttätigen oder störenden Spiele veranstaltet werden.

Der Versammlungsraum darf nicht für bewegte Spiele genutzt werden.

Kinder müssen immer von ihren Eltern beaufsichtigt werden.

Tote Garage

Es darf nur nach Absprache mit der Direktion und nur auf dem angegebenen Stellplatz nicht besetztes Material auf dem Gelände zurückgelassen werden. Diese Leistung kann kostenpflichtig sein.

Verstoß gegen die Hausordnung

Falls ein Bewohner den Aufenthalt der anderen Nutzer stört oder die Bestimmungen der vorliegenden Hausordnung nicht einhält, kann der Verwalter oder sein Vertreter, wenn er es für nötig hält, den Bewohner mündlich oder schriftlich auffordern, die Störungen zu unterlassen.

Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen die Hausordnung und nach Aufforderung durch den Verwalter, sich daran zu halten, kann dieser den Vertrag kündigen.

Im Falle eines strafrechtlichen Verstoßes kann der Verwalter die Ordnungskräfte hinzuziehen.

Besondere Bedingungen:

    .

  • 2.1. Minderjährige, die nicht von ihren Eltern begleitet werden, werden nur mit einer schriftlichen Erlaubnis der Eltern und nach Genehmigung des Verwalters oder seines Vertreters zugelassen.
  • .

  • 8.1. Die Anwesenheit von Besuchern auf dem Campingplatz ist zwischen 10 Uhr und 21 Uhr gestattet.
  • .

  • 10.1. Das Reinigen von Fahrzeugen ist auf dem Campingplatz strengstens untersagt.
  • .

  • 10.2. Papier-, Plastik- und Glasabfälle müssen in den dafür vorgesehenen Mülltrennungscontainern entsorgt werden. Außerhalb dieser Mülltonnen und Container darf kein Abfall entsorgt werden. Sperrige Gegenstände dürfen NICHT neben oder in den Mülltonnen und Containern gelagert werden.
    • a) Grills müssen um 22 Uhr ausgeschaltet werden. L’usage des barbecues jetables est strictement interdit.
  • 13.1. La prestation « Garage mort » ne comprend pas le branchement électrique

Tiere

Tierbesitzer müssen bei ihrer Ankunft den Impfpass vorlegen.

Auf dem Campingplatz werden keine Hinterlassenschaften geduldet und müssen vom Tierbesitzer sofort beseitigt werden, andernfalls droht der Ausschluss.